Bietvorteil

Glossar

15 Begriffe der Zwangsversteigerung - klar erklaert.

Von Bargebot bis Zwischeninstanz: die Sprache der ZVG-Versteigerungen, ohne Juristendeutsch. Fuer Einsteiger, die vor dem ersten Termin wissen wollen, worueber gesprochen wird.

Wozu ein Glossar?

  • Wer die Begriffe kennt, liest Gutachten schneller und praeziser.
  • Risikoworte (Zwischeninstanz, Besitzrechte) erkennt man nur, wenn man sie kennt.
  • Alle Begriffe sind in den Bietvorteil-Scores und Flaggen eingearbeitet.

Zum kompletten Leitfaden

Zwangsversteigerung (ZVG)

Gerichtlich angeordnete Versteigerung einer Immobilie zur Befriedigung von Glaeubigern, geregelt im Zwangsversteigerungsgesetz. Termine sind oeffentlich und kostenlos zugaenglich.

Verkehrswert

Der vom Gericht bestellte Sachverstaendige schaetzt den Wert der Immobilie. Er ist Startpunkt fuer das Gebot, aber oft veraltet oder zustandsblind - Profis rechnen eigene Vergleichswerte daneben.

Sicherheitsleistung

10 % des Verkehrswerts muessen als Sicherheit (Barkaution, Bankbuergschaft) spaetestens zwei Tage vor dem Termin nachgewiesen werden. Ohne sie wird das Gebot nicht zugelassen.

Bargebot

Das Geldgebot, das ein Bieter abgibt. Bei der Berechnung des Zuschlags kann ein mit einem unzulaessigen Bietvorteil erhoehtes Bargebot herangezogen werden - die Rechtslage um Bietvorteile ist umfangreich.

Zuschlag

Die gerichtliche Entscheidung, mit der die Immobilie dem hoechsten Bieter zugaenglich wird. Mit dem Zuschlag geht das Eigentum ueber - es gibt kein Ruecktrittsrecht.

Mindestgebot

Erreicht das Hoechstgebot die Haelfte des Verkehrswerts nicht, muss der Gläubiger zustimmen (untere Grenze). Erst ab fuenf Siebteln des Verkehrswerts kann der Zuschlag ohne weitere Zustimmung erteilt werden.

Zwischeninstanz

Rechtsmittel des bisherigen Eigentuemers gegen den Zuschlag. Bis zur Entscheidung bleibt die Immobilie belastet - ein Kernrisiko, das Bietvorteil als rote Flagge markiert.

Selbstzustellung

Der Ersteher muss die Immobilie selbst raeumen lassen (Raeumungsklage), wenn der bisherige Besitzer nicht freiwillig auszieht. Kosten: mehrere Monate Miete plus Gericht.

Teilungsversteigerung

Versteigerung auf Antrag von Miteigentuemern (z. B. nach Erbengemeinschaftsstreit) - nicht wegen Schulden, sondern zur Auftrennung des Eigentums.

Abwicklungsverfahren

Verfahren nach aufgehobenem Termin zur Verteilung der Erlise und Erstattung von Kosten - relevant, wenn ein Termin nach Gebot noch platzt.

Miteigentumsanteil (MEA)

Der anteilige Grundstuecksanteil bei Eigentumswohnungen, gekoppelt an Hausgeld und Verwalterrechte. Hohe MEA heissen auch hohes Hausgeld.

Nicht umlegbare Hausgeldanteile

Hausgeldanteile, die der Eigentuemer selbst traegt (Verwaltung, Ruecklage) und die die Rendite druecken - stehen im Gutachten und gehoeren in jede Cashflow-Rechnung.

Gutachten (Sachverstaendigengutachten)

Die gerichtliche Wertermittlung mit Zustand, Rechten, Lasten und Baumangeln. Beim Amtsgericht teilweise kostenlos; es ist die Grundlage jeder Gebotsentscheidung.

Bietervorbereitung / Maximalgebot

Die vor dem Termin schriftlich festgelegte Kaufgrenze: Gebot plus Steuern, Gebuehren, Sanierung und Risikopuffer. Ohne schriftliche Grenze ist emotionales Ueberbieten die haeufigste Ursache fuer verlorene Gelder.

Besitzrechte: Mieter und Nießbrauch

Mieter bleiben durch Mietvertraege meist bestehen, Nießbrauch und Wohnrechte gehen mit dem Eigentum weiter. Wer Selbstnutzen plant, muss diese Rechte zuerst klaeren - die Mieteinnahmeplanung richtet sich nach den bestehenden Vertraegen.

Vom Begriff zur Entscheidung

Begriffe allein machen keine Angebote besser. Die Bietvorteil-Suche kombiniert Verkehrswerte, Scores, Risikoflaggen und Rechner zu einer konkreten Kaufvorbereitung - teste sie 4 Stunden kostenlos.

Kostenlos testen Zum Ratgeber